Maskenpflicht aufgehoben, aktualisierte Testregelungen und neuer Hygieneplan in hessischen Schulen

Anbei das Schreiben des Hessischen Kultusministeriums bzgl. der Corona-Regeln ab 4.4.22 bzw. ab 2.5.22 in den hessischen Schulen sowie der Hygieneplan 10.0, der ab 2.5.22 gilt.

Hier finden Sie das Schreiben des Kultusministeriums, das sich auf die Regelungen ab 4.4.22 und auf die Regelungen ab 2.5.22 bezieht sowie den Hygieneplan, der ab 2. Mai 2022 in den Schulen gilt.

Hier ein Auszug mit den wichtigsten Änderungen des Hygieneplans ab 2.5.2022:

Die Vorlage eines Negativnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht mehr erforderlich. Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in Schulen besteht ebenfalls nicht mehr. Der Mindestabstand wird aufgehoben und auch Sport- und Musikunterricht findet wieder ohne Einschränkungen statt.

Ministerschreiben

Hygieneplan 10.0